Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://stellensuche.hessen.de veröffentlichte Website des Land Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.04.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Einschränkungen bei der Verwendung von Screenreadern

  1. Beschreibung: Alle Seiten erzwingen den Anwendungsmodus. Regionen sind in wenigen Fällen nicht sinnvoll ausgezeichnet und beschriftet. Bei einigen Elementen werden der Seitentitel und die Vorfahrenelemente mit ausgegeben. Einige Elemente besitzen keine Beschriftung. In Pop-ups für Wertehilfen erhält nicht das erste interaktive Element den Fokus. Ausklapplisten mit Mehrfach-Auswahl werden nicht korrekt ausgegeben. Sortierrichtung in Tabellen nicht wahrnehmbar.
  2. Maßnahmen: In Zusammenarbeit mit dem Anbieter des technischen Frameworks wird eine fortlaufende Verbesserung der Screenreader-Unterstützung vorgenommen. Sortierrichtung in Tabellen nicht wahrnehmbar.
  3. Zeitplan: Im Jahr 2021 sind umfassende Maßnahmen für die Behebung der Probleme der Barrierefreiheit geplant. Eine vollständig barrierefreie Umsetzung im Jahr 2022 erscheint realistisch.
  4. Barrierefreie Alternative: Eine Bewerbung ist grundsätzlich jederzeit außerhalb des Systems (zum Beispiel per Email oder Postzusendung) möglich. Mit folgenden Maßnahmen ist eine bessere Wahrnehmbarkeit mit Screenreadern möglich: Verwenden Sie bitte den Moduswechsel auf "Dokumentenmodus". Aktivieren Sie bitte die Ausgabe von Beschreibungen. Bei den Pop-ups können die Werte der Eingabehilfe über ein Suchfeld gefiltert werden. Das Suchfeld befindet sich vor der Auswahlliste mit den Werten, die beim Öffnen der Eingabehilfe den Fokus erhält.

Barriere: Einschränkungen der Bedienung mit der Tastatur

  1. Beschreibung: Auf der Seite „Stellendetails” sind die Listen im Bereich „Grunddaten” und „Beschäftigungsbedingungen” als Auswahllisten umgesetzt. Die Tastaturbedienung der Tabellen ist erschwert.
  2. Maßnahmen: In Zusammenarbeit mit dem Anbieter des technischen Frameworks wird eine fortlaufende Verbesserung der Tastaturbedienung vorgenommen.
  3. Zeitplan: Im Jahr 2021 sind umfassende Maßnahmen für die Behebung der Probleme der Barrierefreiheit geplant. Eine vollständig barrierefreie Umsetzung im Jahr 2022 wird angestrebt.
  4. Barrierefreie Alternative: Eine Bewerbung ist grundsätzlich jederzeit außerhalb des Systems (zum Beispiel per Email oder Postzusendung) möglich. Folgende Hilfestellungen können die Probleme deutlich mindern: Mit den Pfeiltasten können die Listeneinträge wahrgenommen werden. Eine Auswahl der Listeneinträge ist jedoch nicht möglich. In den Tabellen kann mit den Pfeiltasten hoch und runter zeilenweise navigiert werden. Die Bedienung der interaktiven Elemente innerhalb der Tabellenzeilen wird jeweils bei der Tabelle erläutert („Hilfe”-Link).

Barriere: Einschränkungen bei der allgemeinen Wahrnehmung von Inhalten

  1. Beschreibung: Seiteninhalt wird von fixierten Bereichen vollständig verdeckt. Textinhalte werden nicht vollständig angezeigt. Bei der Anpassung der Textabstände sind einige Inhalte nicht sichtbar. Die Schriftgrafik auf der Startseite kann nicht angepasst werden.
  2. Maßnahmen: In Zusammenarbeit mit dem Anbieter des technischen Frameworks wird eine fortlaufende Verbesserung der Tastaturbedienung vorgenommen.
  3. Zeitplan: Im Jahr 2021 sind umfassende Maßnahmen für die Behebung der Probleme der Barrierefreiheit geplant. Eine vollständig barrierefreie Umsetzung im Jahr 2022 wird angestrebt.
  4. Barrierefreie Alternative: Eine Bewerbung ist grundsätzlich jederzeit außerhalb des Systems (zum Beispiel per Email oder Postzusendung) möglich.

Barriere: Einschränkungen bei der Darstellung in PDF-Dateien

  1. Beschreibung: Kontraste der eingebetteten PDFs können nicht angepasst werden. PDF-Formulare enthalten Syntaxfehler.
  2. Maßnahmen: siehe Folgeabschnitt
  3. Zeitplan: siehe Folgeabschnitt
  4. Barrierefreie Alternative: Blendempfindliche Anwender, die den dunklen Modus nutzen, verwenden bitte nicht die integrierte Anzeige der PDF-Dateien, sondern verwenden den direkten Download um eigene Einstellungen oder Hilfeprogramme verwenden zu können. Die Syntaxfehler wirken sich nach Tests mit Screenreader-Anwendern nicht auf die inhaltliche Wahrnehmbarkeit aus.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich: Einschränkungen bei der Darstellung in PDF-Dateien

  1. Beschreibung: Kontraste der eingebetteten PDFs können nicht angepasst werden. PDF-Formulare enthalten Syntaxfehler.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die PDF werden systemisch erstellt. Die technischen Möglichkeiten sind ausgereizt. Eine händische Erstellung ist nicht zumutbar.
  3. Barrierefreie Alternative: Die PDF-Dateien können heruntergeladen werden, um eigene Einstellungen oder Hilfeprogramme zu verwenden. Die Syntaxfehler wirken sich nach Tests mit Screenreader-Anwendern nicht auf die inhaltliche Wahrnehmbarkeit aus.

Teilbereich: Einschränkungen, die auf den technischen Rahmen zurückzuführen sind

  1. Beschreibung: Einige der oben beschriebenen Punkte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verbessert werden, da die technischen Möglichkeiten voll ausgeschöpft sind. Es handelt sich um eine Feststellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Eine Behebung in Zukunft ist wahrscheinlich. Siehe "Geplante Maßnahmen".
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Es liegt eine unverhältnismäßige Belastung in diesem Sinne vor, wenn die Behebung der Einschränkung Wartungszusagen des Framework-Herstellers gefährdet oder übergreifende Umstellungen in der technischen Infrastruktur erfordert, die auf Grund von wechselseitigen Abhängigkeiten einen langen Zeitraum benötigen.
  3. Barrierefreie Alternative: Eine Bewerbung ist grundsätzlich jederzeit außerhalb des Systems (zum Beispiel per Email oder Postzusendung) möglich.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis zum Jahr 2022 geplant.

In Zusammenarbeit mit dem Anbieter des technischen Frameworks wird eine fortlaufende Verbesserung der Barrierefreiheit vorgenommen. Im Jahr 2021 sind umfassende Maßnahmen für die Behebung der Probleme der Barrierefreiheit geplant. Eine vollständig barrierefreie Umsetzung im Jahr 2022 wird angestrebt.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.12.2020 erstellt und zuletzt am 15.07.2021 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenn Sie Kommentare zu unserer Website abgeben möchten, wenn Sie Vorschläge haben, wie wir Ihnen die Benutzung der Website erleichtern können, oder wenn Sie Bedenken haben, dass technische Versäumnisse vorliegen könnten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Feedbackformular oder kontaktieren Sie unsere Redaktionsleitung.

Redaktionsleitung:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Referat VII.11
Herr Udo Fahrion
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
E-Mail: lrm-personalwesen@hmdis.hessen.de
Telefon: +49 611 353 - 1996

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de